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Kostenübernahme

Die Kostenübernahme

Das rechtliche Fundament für Applied Behavior Analysis (ABA) und Verbal Behavior (VB) im Rahmen der Eingliederungshilfe bilden das Grundgesetz und die Sozialgesetzgebung (SGB VIII, SGB IX und SGB XII) der Bundesrepublik Deutschland.

Die Eingliederungshilfe und therapeutische Leistungen bei Autismus und ADHS, sowie Entwicklungsschwierigkeiten, wie z.B. die ABA-Therapie als Dienstleistung steht in einem sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis: Der Antragsteller und Leistungsbezieher ist der Antragssteller bzw. im Falle eines Kindes, sind das die Eltern/Erziehungsberechtigte, der Kostenträger für die Maßnahme ist der dafür zuständige Träger, wie z.B. das Sozial- oder Jugendamt und die Leistungserbringerin ist AWABA. Die ABA/VB-Maßnahme nach SGB VIII, SGB IX und SGB XII muss keine Selbstzahlerleistung sein, sondern es kann eine Kostenübernahme erreicht werden.

Um eine Kostenübernahme zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt stellen. Die Zuständigkeit regelt sich dahingehend, dass bei geistig behinderten Kindern das Sozialamt der richtige Ansprechpartner wäre, während das Jugendamt bei seelisch behinderten Kindern die richtige Anlaufstelle wäre. Im Zweifel stellen Sie den Antrag beim Sozialamt, welches diesen, falls man nicht zuständig ist, an die richtige Stelle weiterleiten kann.

Bitte legen Sie eine ausführliche Entwicklungsdiagnostik dazu, aus der ersichtlich ist, dass ein Eingliederungsbedarf besteht. Eine Empfehlung zur ABA-Therapie wäre zudem hilfreich. Achten Sie bitte darauf, dass eine Kodierung nach ICD 10 in der Diagnostik vorhanden ist. Die erforderliche Entwicklungsdiagnostik erhalten Sie von dem behandelnden jeweiligen Fachärzten bzw. Fachleuten, die bei Ihnen involviert sind, wie z.B. dem Hausarzt, Kinderarzt, Psychologen, psychologischen Psychotherapeuten, Psychiater, Neurologen, die nach Möglichkeit über besondere Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Es kann sein, dass Sie weitere Unterlagen/Informationen zur Verfügung stellen müssen oder weitere Untersuchungen anstehen. Zusätzlich fordern Sie einen Kostenvoranschlag bei uns an. Bitte klären Sie vorab mit uns telefonisch ab, ob wir derzeit Plätze anbieten können. Nach der Überprüfung aller Unterlagen wird vom Träger ein Bescheid ausgestellt.

Diese Informationen dienen lediglich als Grundstock für Sie für die allgemeinen Fragen rund um die Antragsstellung und stellen keine rechtliche Beratung dar. 

Unsere amerikanischen Klienten:innen stellen einen Konstenübernahmeantrag bei ihrer jeweiligen Krankenversicherung. Leider bieten wir keine Abrechnung über Tricare mehr an.

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